Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen. Geschichte, Organisation, Zuständigkeit, Verfahren.

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SEBI: 81/4167

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Abstract

Die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit in ihren modernen Strukturen ist noch verhältnismäßig jung. Bis heute gibt es auch noch keine allgemein anerkannte Definition für dieses Institut. Vielmehr wird mit dem Begriff der Verfassungsgerichtsbarkeit ein Bündel bestimmter Rechtsstreitigkeiten umschrieben, deren Entscheidung einem besonderen Gericht übertragen ist. Hierzu zählen z. B. die Organstreitigkeiten, die Normenkontrolle, die Verfassungsbeschwerde und die Minister- bzw. Senatorenanklage. In Bremen finden sich erstmals in der Verfassung von 1849 Ansätze zum Aufbau einer eigenständigen Verfassungsgerichtsbarkeit im heutigen Sinn. Nach dem historischen Überblick stellt die Verfasserin die Rechtsgrundlagen der heutigen bremischen Verfassungsgerichtsbarkeit dar - die Landesverfassung, das Gesetz über den Staatsgerichtshof, seine Verfahrensordnung und Pargr. 39 des Bremischen Wahlgesetzes. Erörtert werden Verfassung und Rechtsstellung des Staatsgerichtshofs, seine Zuständigkeiten und Verfahrensarten. Den Abschluß bilden die Würdigung und ein Ausblick auf die zukünftige Rechtsentwicklung. chb/difu

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Verfassungsgericht, Landesverfassung, Rechtsprechung, Zuständigkeit, Verfahren, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Recht, Allgemein

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Berlin: Duncker & Humblot (1981), 197 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Kiel 1981)

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Verfassungsgericht, Landesverfassung, Rechtsprechung, Zuständigkeit, Verfahren, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Recht, Allgemein

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Schriften zum öffentlichen Recht; 388