Unterbringung von Flüchtlingen. Planerische Steuerung durch Städte und Gemeinden.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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RE

Abstract

Durch den Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern stehen Städte und Gemeinden vor großen Herausforderungen. Die räumlichen Unterbringungsmöglichkeiten sind bereits vielfach erschöpft. Auch in finanzieller Sicht geraten Bund, Länder und Kommunen an ihre Grenzen. Der Bundesgesetzgeber hat in den beiden BauGB-Novellen 2014 und 2015 die planerischen Voraussetzungen für die Flüchtlingsunterbringung erleichtert. Die beiden BauGB-Novellen setzen auf die Mitwirkung der Kommunen. Die zentrale Rolle der Städte und Gemeinden besteht darin, dass sie Träger der kommunalen Planungshoheit und bei der Genehmigung von Einzelvorhaben gefragt sind. Städte und Gemeinden haben neben der planungsrechtlichen Ausgangslage die Möglichkeit, die Flüchtlingsunterbingung durch die Instrumente des Städtebaurechts zu steuern. Empfehlenswert ist, dass die Kommunen eine Art Entwicklungsplan aufstellen, um sich auf die Einzelentscheidungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung vorzubereiten.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 11/12

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S. 537-540

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