Das Ineinandergreifen von privatem und öffentlich-rechtlichem Nachbarschutz
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SEBI: 70/739
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DI
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Abstract
In der Arbeit werden nur die in Rechtsprechung und Literatur besonders aktuellen Probleme erörtert. Die Untersuchung zeigt, daß ein Ineinandergreifen von privatem und öffentlichem Nachbarrecht weder in verfahrensrechtlicher noch in materiellrechtlicher Hinsicht in dem Maße besteht, wie es aufgrund der engen Zusammengehörigkeit der beiden Rechtsbereiche zu erwarten gewesen wäre. Zwar werden einzelne Beispiele des Ineinandergreifens aufgezeigt, doch diese lassen keine Schlußfolgerungen über eine allgemeine, systematische Verzahnung zu. Die Verschiedenartigkeit des jeweiligen Ineinandergreifens von privatem und öffentlich-rechtlichem Nachbarschutz entspricht dem Aufbau des gesamten Nachbarrechts, das sich aus zahlreichen Einzelverordnungen und Gesetzen zusammensetzt und keine systematische Einheit bildet.
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Nachbarschutz, Privatrecht, Öffentliches Recht, Baurecht, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Recht
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Mainz, (1968) XVI, 158 S., Lit.; Zus.
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Nachbarschutz, Privatrecht, Öffentliches Recht, Baurecht, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Recht