Das Recht auf gute Verwaltung.

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DE

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Kiel

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ZLB: 2007/3303

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Zusammenfassung

Nach der Charta der Grundrechte der EU hat jede Person ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden mit der entscheidenden Neuheit der Einräumung eines einklagbaren Grundrechts, eines subjektiv-rechtlichen Verfahrensschutzes. Schwerpunkt des Aufsatzes bildet dann die Ermittlung der Maßstäbe für eine "gute Verwaltung" in den Merkmalen Richtigkeit, Schnelligkeit, Akzeptanz, Bürgernähe, Europatauglichkeit, Wirtschaftlichkeit, Schutz der öffentlichen Güter und Interessen Dritter. Schließlich werden die Perspektiven beschrieben, wie man in Deutschland dem Ziel einer guten Verwaltung näher kommen kann und dabei vier Argumentationslinien verfolgt: durch den Zwang zur Verwaltungsreform durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die Nutzung der Chancen des eGovernment, die Output-Orientierung des Verwaltungshandelns, die Entwicklung eines Öffentlichen Wettbewerbsrechts. Der letzte Abschnitt gilt dem Stand der Verwaltungsreform in Schleswig-Holstein und ihren Komponenten Aufgabenanalyse und -kritik, Funktionalreform, Verwaltungsmodernisierung, Verwaltungsstrukturreform, Neue Steuerungsinstrumente.

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36 S.

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Schriftenreihe der IHK Schleswig-Holstein zum öffentlichen Wirtschaftsrecht; 1