Sanierungsrecht. StBauFG §§ 15, 3. Bundesverwaltungsgericht - Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81.
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1985
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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
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Zusammenfassung
Die Versagung einer Genehmigung nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 StBauFG kann nach Abs. 3 dieser Vorschrift auch darauf gestützt werden, dass das Vorhaben oder die mit ihm bezweckte Nutzung zu einer Schwächung der mit der Sanierung angestrebten - zukünftigen - Funktion des Sanierungsgebietes führen kann. Die Genehmigungspflicht nach § 15 Abs. 1 und 2 StBauFG erfüllt u.a. die Aufgabe, die im allgemeinen Städtebaurecht eine Veränderungssperre erfüllt. -y-
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Bundesbaublatt 33(1984)Nr.11, S.792-793