HIV-Infektion und AIDS-Erkrankung im Arbeitsverhältnis unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungen auf den Gebieten der medizinischen Forschung, der Rechtsprechung sowie der Gesetzgebung aus den Jahren 1994-1997.

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DE

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Bonn

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ZLB: 98/4084

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Zusammenfassung

Obwohl AIDS in den letzten Jahren in den Medien immer weniger Beachtung fand, bedeutet dies nicht, daß man die Krankheit und die mit ihr zusammenhängenden Probleme zwischenzeitlich in den Griff bekommen hat. Den Fortschritten der AIDS-Forschung im Hinblick auf die Entwicklung eines Heilmittels steht die weiter rasante Ausbreitung des HIV-Erregers entgegen. In der Bundesrepublik ist die Infizierungsrate in den westdeutschen Großstädten Berlin, Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf, Köln und Bremen besonders hoch. Demgegenüber stehen in den neuen Bundesländern die verhältnismäßig geringe Anzahl von AIDS-Fällen pro Mio. Einwohner. Auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts stellen sich im Zusammenhang mit dem Auftreten von HIV-Infektion und AIDS-Erkrankung vielgestaltige klärungsbedürftige Fragen. Ziel ist, den arbeitsrechtlichen Status des HIV-infizierten Arbeitnehmers zu beleuchten, die Stellung seiner gesunden Arbeitskollegen aufzeigen und schließlich die Rechte und Pflichten des betroffenen Arbeitgebers bei der Einstellung, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, sowie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu untersuchen. sg/difu

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XXVI, 243 S.

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