Die Teilnehmergemeinschaft nach dem Flurbereinigungsgesetz vom 14. Juli 1953 als Genossenschaft des öffentlichen Rechts.

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SEBI: 78/5998

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Nach dem zweiten Weltkrieg gewannen die Genossenschaften des öffentlichen Rechts wieder an Bedeutung. Einen ihrer praktischen Anwendungsfälle stellt die Teilnehmergemeinschaft nach dem Flurbereinigungsgesetz von 1953 dar. Die Flurbereinigung und die mit ihr verbundenen Meliorationsmaßnahmen ziehen nach Angaben des Autors eine Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und Produktion bis zu 30 Prozent und mehr nach sich. Dadurch wird die Flurbereinigung zu einem wichtigen Element der Land- und Volkswirtschaft. Die Arbeit behandelt Wesen und Bedeutung der Teilnehmergemeinschaft; sie führt dieses Institut bis auf seine Anfänge im 16. Jahrhundert zurück und erläutert seine Entstehung. Den Hauptteil bildet die Einordnung der Teilnehmergemeinschaft als Genossenschaft des öffentlichen Rechts und die damit verbundenen Fragen. Schließlich werden die Auflösung und die steuerliche Behandlung der Teilnehmergemeinschaft dargestellt. chb/difu

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Flurbereinigung, Beteiligte, Genossenschaft, Teilnehmergemeinschaft, Gemengelage, Parzelle, Grundeigentum, Erbbauberechtigter, Raumordnung, Verband, Gesetzgebung, Bodenrecht, Landwirtschaft, Rechtsgeschichte

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Stuttgart: (1967), 67 S., Lit.

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Flurbereinigung, Beteiligte, Genossenschaft, Teilnehmergemeinschaft, Gemengelage, Parzelle, Grundeigentum, Erbbauberechtigter, Raumordnung, Verband, Gesetzgebung, Bodenrecht, Landwirtschaft, Rechtsgeschichte

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Schriftenreihe für Flurbereinigung; 45