Nochmals - Städtebau und Architektur im Spannungsfeld zum Baurecht.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 35 I BBauG wird von der Rechtsprechung seit je als nachbarschützend angesehen; aber auch bei der Anwendung des § 35 II BBauG kommt Drittschutz nicht nur in Betracht, wenn die Baugenehmigung bzw. ihre Ausnutzung die Grundstückssituation nachhaltig verändert und den Nachbarn schwer und unerträglich trifft. Vielmehr kann sich insoweit auch das Rücksichtnahmegebot drittschützend auswirken. Es kann auch die "erdrückende Wirkung" eines Verhaltens auf die Nachbargrundstücke erfolgreich abgewehrt werden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht Drittschutz auch in Fällen anerkannt, in denen ein Vorhaben im Innenbereich und ein anderes im Außenbereich lagen. rh
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Baurecht 14(1983)Nr.6, S.520-523, Lit.