Nochmals - Städtebau und Architektur im Spannungsfeld zum Baurecht.

Schlichter, Otto
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1984

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

§ 35 I BBauG wird von der Rechtsprechung seit je als nachbarschützend angesehen; aber auch bei der Anwendung des § 35 II BBauG kommt Drittschutz nicht nur in Betracht, wenn die Baugenehmigung bzw. ihre Ausnutzung die Grundstückssituation nachhaltig verändert und den Nachbarn schwer und unerträglich trifft. Vielmehr kann sich insoweit auch das Rücksichtnahmegebot drittschützend auswirken. Es kann auch die "erdrückende Wirkung" eines Verhaltens auf die Nachbargrundstücke erfolgreich abgewehrt werden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht Drittschutz auch in Fällen anerkannt, in denen ein Vorhaben im Innenbereich und ein anderes im Außenbereich lagen. rh

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Baurecht 14(1983)Nr.6, S.520-523, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen