Die rechtliche Bedeutung von Kostenvoranschlägen, insbesondere der Architekten, mit vergleichenden Bemerkungen zum französischen und schweizerischen Recht.
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1971
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SEBI: 74/4336
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Zusammenfassung
Der Verfasser will die rechtliche Bedeutung der Kostenvoranschläge im Verhältnis zwischem dem Besteller und Unternehmer eines Werkvertrages im allgemeinen und zwischem dem Architekten und Bauherrn im Rahmen des "Architektenvertragen'' im besonderen untersuchen. Die Auseinandersetzung mit dem Kostenvoranschlag beim Werkvertrag im allgemeinen behandelt zunächst den Kostenvoranschlag als Hilfsmittel des Vertragsabschlusses, macht die Unterschiede zwischen "verbindlichen'' und "unverbindlichen'' Kostenvoranschlägen deutlich, erläutert den Kostenvoranschlag mit Einheitspreisen und den Kostenvoranschlag als selbständig zu vergütende Leistung. Im besonderen Teil, der die Kostenvoranschläge von Architekten behandelt, werden diese als Teilleistungen des Architekten, als gutachtliche Leistungen ohne Bindungswirkung aufgefaßt. Dabei werden auch die Ausnahmefälle des "bindenden'' Kostenvoranschlages angesprochen. Bei der Behandlung des "ungenauen'' Kostenvoranschlages steht die Haftung des Architekten und der Schadenersatzanspruch des Bauherrn im Mittelpunkt. Abschließend befaßt sich die Arbeit mit der Regelung für Kostenvoranschläge in Musterverträgen.
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Bonn: (1971), 174 S., Lit.