Die bergische Schule und ihre Wurzeln in der Vikarie- und Küsterschule. Beitrag zur Schulrechtsgeschichte, 1700-1825, im Gebiet des heutigen Rheinisch-Bergischen Kreises.
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SEBI: 79/5709
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Zusammenfassung
Es wird die Neugestaltung der bergischen Schule von Vikarie- und Küsterschule zur staatlich gelenkten Schule behandelt. Der Autor stützt sich bei der Darstellung hauptsächlich auf Dokumente aus dieser Zeit, die im Text und im Anhang wiedergegeben werden. Die Analyse der Entwicklung setzt zu dem Zeitpunkt ein, als die von der katholischen Kirche geleiteten Schulen äußerst reformbedürftig waren und die Landesregierung kurz nach 1700 die ersten Reformen veranlaßte. So sollten die bestehenden Rechtsverhältnisse verändert und der Kirche die alleinige Führung genommen werden. Zur Zeit Napoleons verstärkte sich der staatliche Einfluß nach französischem Vorbild. Pfarrschulen fielen in den Rechtsbereich des Staates, ohne vom Einfluß der Kirche ganz loszukommen. Es wird ein Schulrat gebildet, dem Schulvorstand und Schulpfleger unterstehen. So wird erstmalig eine Schulrechtseinheit geschaffen. Vikarie-und Küsterschulen werden zu Beginn des 19. Jahrhunderts fast ausschließlich durch staatlich gelenkte Schulen ersetzt. gf/difu
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Schulrecht, Küsterschule, Schulvikarie, Schule, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Institutionengeschichte
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Köln: (1966), 177 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Schulrecht, Küsterschule, Schulvikarie, Schule, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Institutionengeschichte