Erbbaurecht: Nach 100 Jahren raus aus dem Nischendasein.
Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
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Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
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DE
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Berlin
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1867-8815
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ZLB: Kws 108 ZB 6373
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RE
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Abstract
Das Erbbaurecht fristet in Deutschland auch 100 Jahre nach Inkrafttreten am 15. Januar 1919 ein Nischendasein. Es ist kaum verbreitet und es herrschen viele Vorurteile in den Köpfen von Eigentümern, Investoren und Wohnungssuchenden. Dabei vergünstigt es den Immobilienerwerb und ist äußerst flexibel, weil Erbbaurechte vererbt, veräußert und beliehen werden können. Hinzu kommt, dass es sich sowohl für Wohn- wie für Gewerbeimmobilien eignet. Kommunen können Flächen gemäß diesem Modell auch für große Infrastrukturmaßnahmen vergeben wie etwa für Flughäfen oder Gewerbegebiete. Es sichert Grundstückseigentümern durch den Erbbauzins einen langfristigen Cashflow, dessen Höhe regelmäßig gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst werden kann.
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Forum Wohnen und Stadtentwicklung : Verbandsorgan des Vhw
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Nr. 4
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S. 213-215