Tariftreue- und Mindestentgeltpflichten von Auftragnehmern und Nachunternehmern im Öffentlichen Personenverkehr - beispielhaft dargestellt anhand des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergaberechtsgesetzes.

Werner
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Bandtitel

Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

1617-1063

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 628 ZA 3503

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) müssen nicht nur beauftragte Unternehmen, sondern auch ihre Nachunternehmer Erklärungen gemäß § 4 oder § 5 NTVergG abgeben (§ 13 Abs. 1 NTVergG). Die anderen Landesvergabegesetze enthalten ähnliche Regelungen. Aufgrund der gesetzlichen Formulierungen aber auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH bestehen in der Praxis Unsicherheiten, ob Auftragnehmer und Nachunternehmer - Bereich des Öffentlichen Personenverkehrs verpflichtet sind, gemäß § 4 Abs. 3 NTVergG zu zahlen. Der Beitrag geht den damit verbundenen Fragen nach und gibt zudem einen kurzen Überblick zu der Rechtslage in den anderen Bundesländern.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 5

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Seiten

S. 641-647

Zitierform

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