Informationspflichten gegenüber der Verwaltung. Dargestellt am Recht der Gefahrenabwehr.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/539

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S

Zusammenfassung

Informationspflichten des Bürgers gegenüber dem Staat dienen sowohl der Informationsgewinnung als auch der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung. Der Staat ist auf diese Informationen angewiesen, um handeln und planen zu können. Dritte haben ein Interesse daran, über Risiken aufgeklärt zu werden. Der Informationspflichtige jedoch wird einer erheblichen Belastung ausgesetzt, da die Informationspflichten Arbeitskräfte und Produktionsmittel in einem erheblichen Ausmaß binden können. Aufgabe des Rechts ist es daher, diese unterschiedlichen Interessen zu einem Ausgleich zu bringen. Es gibt aktive Informationspflichten wie Anzeige-, Anmelde-, Melde-, Mitteilungs-, Nachweis- und Vorlagepflichten ebenso wie reaktive Pflichten, die auf Verlangen eine Auskunftserteilung oder Urkundenvorlage fordern, und eine Kombination aus beidem, wenn kraft Gesetzes Aufzeichnungen zu fertigen oder Unterlagen zu sammeln sind, die nur auf Verlangen an eine staatliche Stelle weiterzugeben sind. Eine immer wichtigere Rolle spielt dabei der Datenschutz, da sonst z.B. die Informationspflicht über unternehmensbezogene Daten für den Pflichtigen unnötige und schwere Nachteile mit sich bringen könnte. Die Grenzen der Informationspflicht ergeben sich vor allem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Grundrechten. lil/difu

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XXVIII, 466 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2254