Die genehmigungsfreie Teilung im Außenbereich - Anwendung des Mißbrauchstatbestandes des BBauG § 20 Abs.2.
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1982
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Über den Missbrauchstatbestand des § 20 II BBauG kann die an sich genehmigungsfreie Teilung eines Grundstücks im Außenbereich nicht untersagt werden, weil es an einer korrespondierenden Vorschrift über die Genehmigungspflicht fehlt. Nur wenn für eine Teilung eine Genehmigung beantragt wird, können überhaupt die Grundsätze der Versagung, die in § 20 BBauG geregelt sind, Anwendung finden. Für diese Auslegung spricht auch eine verfassungskonforme Auslegung des § 20 II BBauG über das Bodenrecht. rh
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Baurecht 13(1982)Nr.3, S.201-205, Lit.