Zur Umwandlung von Mietwohnungen. Möglichkeiten kommunaler Wohnungspolitik.
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Zwischen der bedarfsgerechten Wohnungsversorgung in Großstädten und der Veräußerung von Sozialwohnungen besteht ein Zielkonflikt, da der Verkaufspreis nicht die Wiederbeschaffung einer Neubausozialwohnung für Anspruchsberechtigte sichert. Die Kommunen sind zur Sicherung der Wohnungsversorgung herausgefordert, und die Wohnungspolitik muss in die kommunale Gesamtentwicklung einbezogen werden. Das Vorkaufsrecht nach § 24 a BBauG sichert den Kommunen ein Vorkaufsrecht, das die Mieterverdrängung beim Mietwohnungsverkauf durch Eingriff der Kommune stoppen kann. Die Gemeinden können die sozialen Bevölkerungsstrukturen nur erhalten, wenn sie eigene Initiativen zur Altbaumodernisierung und -sanierung entwickeln. hg
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Politik, Wohnungsbau, Gemeinde, Finanzen, Mietwohnung, Eigentumswohnung, Umwandlung, Wohnungsversorgung, Sanierung, Modernisierung, Vorkaufsrecht, Sozialwohnung, Finanzierung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.7, S.395-399, Lit.
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Politik, Wohnungsbau, Gemeinde, Finanzen, Mietwohnung, Eigentumswohnung, Umwandlung, Wohnungsversorgung, Sanierung, Modernisierung, Vorkaufsrecht, Sozialwohnung, Finanzierung