Beeinflussung des bundesdeutschen Rechts durch Richtlinien der EG, dargestellt am Beispiel des europäischen Umweltrechts.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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ZLB: 94/285
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DI
S
S
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Abstract
Vor dem Hintergrund der wachsenden Integration der Europäischen Union haben die Richtlinien der EG ein weites Anwendungsfeld. So entfalten die Richtlinien zunächst eine sogenannte Sperrwirkung, aufgrund deren die Mitgliedstaaten jede richtlinienwidrige Abänderung nationalen Rechts zu unterlassen haben. Kommt ein Mitgliedsland seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie nicht nach, so kann die EG durch ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 169 f EWGV reagieren, welches sich jedoch als bisher untauglich erwiesen hat. Daher wurden vom Europäischen Gerichtshof andere Mechanismen zur Umsetzung entwickelt. So ist es mittlerweile allgemein anerkannt, daß einzelne Richtlinienbestimmungen unmittelbar innerstaatlich wirksam sind, ohne daß es hierzu einer nationalen Umsetzung bedarf. Im weiteren behandelt der Autor die Voraussetzungen für eine Haftung im Falle der fehlerhaften Umsetzung von Richtlinien. rebo/difu
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XXI, 296 S.
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Schriften zum deutschen und europäischen Umweltrecht; 2