Vollzugsdefizite im Bereich des Klimaschutzrechts.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Die Industrienationen müssen ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Andernfalls wird die globale Erwärmung nicht auf zwei Grad Celsius begrenzt werden können. Notwendig ist folglich eine nahezu vollständige Dekarbonisierung unserer (Industrie-)Gesellschaft bis zur Hälfte des Jahrhunderts. Dieses Ziel wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur, aber maßgeblich auch wegen bestehender Vollzugsdefizite im Bereich des Klimaschutzrechts eklatant verfehlt werden. Denn in den Ländern sind vielfach massive Vollzugsdefizite und ein Desinteresse an der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Vollzugs zu konstatieren. Der Bund und die Europäische Kommission schauen dabei zum Teil seit Jahren tatenlos zu. Der Beitrag will eine - auch im Hinblick auf das von der Bundesregierung angekündigte Energiekonzept - dringend gebotene Diskussion über Vollzugsdefizite im Bereich des Klimaschutzrechts anstoßen. Dabei werden zudem Möglichkeiten aufgezeigt, wie auch in Zeiten knapper KassenVollzugsdefizite verringert werden können.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 9

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S. 411-418

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