BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 u. 3; BVerwG, Urteil v. 18.10.1985 - Az. 4 C 56.82 - OVG Koblenz.

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1986

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Eine Jagdhütte im Außenbereich ist nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG priviligiert zulässig, wenn der Jagdausübungsberechtigte im Jagdverein selbst oder so in dessen Nähe wohnt, dass er die Jagd von seinem Wohnort aus in angemessen kurzer Zeit erreichen kann (hier: Wohnsitz innerhalb der Verbandsgemeinde, in der auch die Jagd liegt; Entfernung zwischen Wohnsitz und Jagd ca. 6 km). (-z-)

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 9(1986), Nr.1, S.48-49, Lit.

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