Rechtsprechungsänderung und Rückanknüpfung.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2005/3146

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DI
RE

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Abstract

Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen einer Rechtfertigung. Gleiches gilt für die Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung an Sachverhalte der Vergangenheit, gegen die sich eine Abwehr- und Ausschlussregel bilden lässt, die mit der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Argumentationslast auslöst. Im ersten Teil der Arbeit legt die Autorin die methodischen und theoretischen Grundlagen. Darauf aufbauend beschreibt sie im zweiten Teil die Problematik der Rückwirkung, die bei einer Rechtsprechungsänderung entsteht. Die Begriffe der teilweisen und vollständigen Rückanknüpfung werden entwickelt. Damit sind die Vorbereitungen getroffen, um im dritten Teil die Frage zu beantworten, ob die Änderung von Rechtsprechung und deren Rückanknüpfung an Sachverhalte der Vergangenheit zulässig ist. difu

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258 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 1004