Historische Park- und Gartenanlagen zwischen Natur- und Denkmalschutz.

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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47

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Zusammenfassung

Historische Park- und Gartenanlagen sind Werke der Gartenbaukunst, deren Lage sowie architektonische und pflanzliche Gestaltung von früherer Kultur Zeugnis geben. Wegen der Gefährdung der noch vorhandenen Anlagen müssen die Länder durch den Vollzug ihrer Denkmalschutzgesetze für die Erfassung und Erhaltung dieser Anlagen als Kulturdenkmäler Sorge tragen und gegebenenfalls die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der historischen Park- und Gartenanlagen verbessern. Gegenwärtig werden Park- und Gartenanlagen in ihrer gartenkünstlerischen Aussage weder durch das Bundesnaturschutzgesetz noch durch die Mehrzahl der entsprechenden Naturschutzgesetze der Länder wegen der andersartigen Zielsetzung des Naturschutzes ausreichend geschützt. bm

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Denkmalschutz, Naturschutz, Park, Gartenbaukunst, Kulturerbe, Historische Anlage, Gefährdung, Erhaltung

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 33(1980)Nr.19, S.708-713, Lit.

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Recht, Denkmalschutz, Naturschutz, Park, Gartenbaukunst, Kulturerbe, Historische Anlage, Gefährdung, Erhaltung

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