Wechselwirkungen zwischen Bebauungsplan und Denkmalschutz. Einzelbaudenkmalpflege und städtebauliche Denkmalpflege.
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SEBI: Zs 3034
IRB: Z 1532
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Zusammenfassung
Denkmalpflege bezieht sich nicht nur auf Einzelbauten, sondern auch auf flächenbezogene Planungen. Bauleitplanungen und Bebauungspläne erschweren oft die Durchsetzung denkmalschützerischer Absichten. Die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer rufen an erster Stelle die Gemeinden auf, ihre Vorstellungen in die überregionalen Festlegungen einzubringen. Dies geschieht vor allem durch rechtzeitigen Eintrag in die Denkmallisten. Im Einzelfall ist vielfach ein Abwägungsprozess über die Erhaltungswürdigkeit gegenüber anderen öffentlichen Belangen im Sinne des Bundesbaugesetzes erforderlich. Veränderungen an Denkmälern oder an deren Nutzung bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.(wt)
Beschreibung
Schlagwörter
Bundesbaugesetz, Denkmalschutzgesetz, Bauleitplanung, Abwägung, Öffentlicher Belang, Gemeinderecht, Bebauungsplan, Wechselwirkung, Denkmalliste, Flächenbezug, Flächenplanung, Gemeindeaufgabe, Erhaltungswürdigkeit, Denkmalschutz, Stadterneuerung
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In: Die Denkmalpflege 43(1985), Nr.1, S.20-24, Lit.
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Bundesbaugesetz, Denkmalschutzgesetz, Bauleitplanung, Abwägung, Öffentlicher Belang, Gemeinderecht, Bebauungsplan, Wechselwirkung, Denkmalliste, Flächenbezug, Flächenplanung, Gemeindeaufgabe, Erhaltungswürdigkeit, Denkmalschutz, Stadterneuerung