Staatshaftung für den G20-Gipfel? Der Ersatz von Tumultschäden im deutschen Recht.
Kohlhammer
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Datum
2018
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
Standort
ZLB
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Opfer von Sachbeschädigungen durch Tumulte im Rahmen von Demonstrationen sehen sich mangels Erfolgsaussichten zivilrechtlicher Ansprüche oft auf das Staatshaftungsrecht verwiesen. Der Beitrag zeigt, dass Ansprüche aus Amtshaftung, Polizeirecht, enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff in der Regel jedoch ebenfalls zum Scheitern verurteilt sind. Das auf den ersten Blick für solche Situationen geschaffene Tumultschädengesetz greift angesichts einer unzeitgemäßen Auslegung des Begriffs der "inneren Unruhen" ebenfalls nicht ein. Die für den G20-Gipfel gewählte Lösung der Schaffung eines Härtefallfonds wirft für die Zukunft Probleme auf, angesichts derer der Beitrag eine Reform des Tumultschadensrechts nahelegt.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Öffentliche Verwaltung
Ausgabe
Nr. 7
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 260-267