Staatshaftung für den G20-Gipfel? Der Ersatz von Tumultschäden im deutschen Recht.

Hestermeyer, Holger P.
Kohlhammer
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Datum

2018

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Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0029-859X

ZDB-ID

Standort

ZLB

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Opfer von Sachbeschädigungen durch Tumulte im Rahmen von Demonstrationen sehen sich mangels Erfolgsaussichten zivilrechtlicher Ansprüche oft auf das Staatshaftungsrecht verwiesen. Der Beitrag zeigt, dass Ansprüche aus Amtshaftung, Polizeirecht, enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff in der Regel jedoch ebenfalls zum Scheitern verurteilt sind. Das auf den ersten Blick für solche Situationen geschaffene Tumultschädengesetz greift angesichts einer unzeitgemäßen Auslegung des Begriffs der "inneren Unruhen" ebenfalls nicht ein. Die für den G20-Gipfel gewählte Lösung der Schaffung eines Härtefallfonds wirft für die Zukunft Probleme auf, angesichts derer der Beitrag eine Reform des Tumultschadensrechts nahelegt.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Öffentliche Verwaltung

Ausgabe

Nr. 7

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 260-267

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen