Gesetzgebung und Evolution. Eine Gesetzgebungstheorie, entwickelt am Steuer-, Sozial- und Verkehrsrecht.
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1986
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SEBI: 87/1600
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Die Arbeit geht der Vermutung nach, daß die Rechtswissenschaft jedenfalls in der Gesetzgebungslehre keine einheitliche Disziplin ist, sondern zwei Felder umfaßt: eine Geisteswissenschaft, die sich mit Gerechtigkeitsideen, Logik und Sprache befaßt, und ein Handwerk, in dem ein auf Erfahrung beruhendes Wissen von Strukturbildungsprozessen angewendet wird. Letzteres lehrt die Handhabung von Evolutionsprinzipien und Seinsgesetzen der Strukturbildung, dem die menschliche Gesellschaft wie jedes durch Evolution entstandene Gebilde unterliegt. Die Grundgedanken der Arbeit sind bei dem Versuch entstanden, berufliche Erfahrung des Autors in der Finanzverwaltung - den weitgehenden Fehlschlag der Steuergesetzgebung - durch Hypothesenbildung zu verstehen. kp/difu
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Schlagwörter
Steuerrecht , Finanzwissenschaft , Sozialrecht , Verkehrsrecht , Gesetz , Sozialwesen , Verkehr , Steuer , Sozialverhalten , Gesellschaftsordnung , Theorie , Verwaltungsrecht , Gesetzgebung , Recht , Verwaltung
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Köln: (1986), III, 306 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1986)
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Stichwörter
Steuerrecht , Finanzwissenschaft , Sozialrecht , Verkehrsrecht , Gesetz , Sozialwesen , Verkehr , Steuer , Sozialverhalten , Gesellschaftsordnung , Theorie , Verwaltungsrecht , Gesetzgebung , Recht , Verwaltung