Paragraphen als Lösung für die Stadt von Übermorgen? Planungspraktische Auswirkungen der BauGB-Novellen 2011 und 2013.

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Wiesbaden

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ZLB: Kws 165/51

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RE

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Das Aufgabenspektrum des kommunalen Politik- und Verwaltungshandelns hat in den letzten Jahren eine deutliche Erweiterung erfahren. Insbesondere bei Flächenplanungen in den drei Handlungsfeldern Klimaschutz, Klimaanpassung und Innenentwicklung spielt die Stadtentwicklung im Weiteren und die Bauleitplanung im engeren Sinne eine wichtige Rolle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür haben ihren Niederschlag u. a. im Baugesetzbuch gefunden – vor allem in den Novellen von 2011 ("Klimaschutznovelle") und 2013 ("Innenentwicklungsnovelle"). Die Ergebnisse einer Evaluation der kommunalen Erfahrungen mit den BauGB-Novellen zeigen, dass sich der Einfluss der Novellen des BauGB 2011 und 2013 aufgrund der jeweils unterschiedlichen und sich langfristig entwickelnden kommunalen Planungs- und Entscheidungskultur sehr unterschiedlich darstellt. Festzustellen ist, dass insbesondere die bereits vor 2011 bzw. 2013 in Klimaschutz- und Innenentwicklungsbelangen engagierten Kommunen die Regelungen des BauGB nutzen. Klimaanpassung, Klimaschutz und Flächensparen sind vielerorts Gegenstand informeller Planung, jedoch noch nicht in der Breite in der formellen kommunalen Planung angekommen. Das betrifft sowohl die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) als auch die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts. Das mag auch daran liegen, dass es, wie die Erfahrungen mit anderen umweltschutzbezogenen BauGB-Novellen, zeigen, vielfach längerer Zeiträume bedarf, bis Novellierungen vollständig in die in vielen Kommunen eingeübten und gängigen Planungsprozesse integriert werden. Der stärkste Einfluss lässt sich auf die Verfahren zur Erstellung der Bauleitpläne feststellen, da der Begründungsaufwand für planerische Abwägungsentscheide aus vielfältigen Gründen umfangreicher geworden ist. Hierauf wird von kommunaler Seite, häufig mit Verweis auf fehlende personelle und finanzielle Ressourcen, als große Herausforderung hingewiesen. In diesem Zusammenhang stellt sich daher die Frage, wie Kommunen, insbesondere kleinere und mittlere, entsprechende planerische Kapazitäten entwickeln können, um die mit Planungsprozessen verbundene Komplexität besser zu bewältigen.

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131-152

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