Leichtere Bildung von Wirtschaftseinheiten.
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1980
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird z.Z. beraten. In § 8 b Abs. 7 WoBindG soll durch die Änderung die nachträgliche Zusammenfassung von Gebäuden oder Wirtschaftseinheiten zu einer Wirtschaftseinheit weiter erleichtert werden. Die Zusammenfassung zu einer Wirtschaftseinheit soll in größerem Maße zur Entzerrung der Mieten der Sozialwohnungen beitragen. Die Bedingung des örtlichen Zusammenhangs bisher auf unmittelbare Nähe bezogen, sollte zur Erleichterung der Wirtschaftseinheitenbildung jedoch auf die Ebene der gleichen Gemeinde ausgeweitet werden. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 69(1979)Nr.10, S.436-438