Förderung mit Aufwendungszuschüssen Stand: 1. 5. 1976. Kommentar zu den Nrn. 46ff. WFB 1976. Aufwendungszuschüsse; Nebent.

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IFWP 5543/69 SN-2/76

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Vom Jahre 1976 ab werden im Lande Nordrhein-Westfalen die degressiven Aufwendungsbeihilfen nicht mehr als Aufwendungsdarlehen, sondern wieder - wie vor 1972 - in der Form verlorener Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) bewilligt. Dieses neue Finanzierungssystem bringt gegenüber dem bisherigen erhebliche Änderungen, deren Kenntnis für alle im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau tätige Bauherren, Baträger, Betreuer, Beauftragte und Architekten, aber auch für die Bewilligungsbehörden und die Kreditinstitute dringend erforderlich ist. In dem vorliegenden Kommentar werden die Bestimmungen über die Bewilligung und Gewährung dieser Aufwendungszuschüsse eingehend erläutert und die neuen Probleme mit zahlreichen Berechnungsbeispielen anschaulich dargestellt.

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Wohnungsbaufinanzierung, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung

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Essen: Verl. f.Wirtschaft u.Verwaltung Hub.Wingen (1976), 124 S., Tab.

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Wohnungsbaufinanzierung, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung

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Schriftenreihe Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen; W 69