Adel verpflichtet.
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1983
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ZZ
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IRB: Z 1481
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Zusammenfassung
Weinbau gilt als "ordnungsgemäße Landwirtschaft". Und diese ist laut Naturschutzgesetz kein Eingriff in den Naturhaushalt. Mit anderen Worten: Der Bau eines Sportplatzes auf einer Schafweide ist Naturzerstörung und genehmigungspflichtig. Die Schaffung einer Weinplantage - ein größerer Eingriff - ist jedoch offiziell kein Eingriff in die Natur und deshalb erlaubt. -z-
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Natur (1982)Nr.9, S.86-90, Abb.