Landschaftsplanung in der Stadtentwicklung.

Chevallerie, H. de la
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1984

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IRB: Z 233
BBR: Z 351

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Zusammenfassung

Die zukünftige Stadtentwicklung muss langfristig im Rahmen ökologischer Gesetze bleiben, wenn ein Stadtorganismus gesund bleiben soll. Landschaft ist die Grundlage menschlicher Existenz. Deshalb dürfen Ökonomie und Ökologie keine Gegensätze sein, sie sollten es zumindest nicht, da jede Ökonomie, ob Ernährung, Produktions- oder Erholungsökonomie, abhängig vom Umfang und von der Qualität der natürlichen Ressourcen ist. Es muss deshalb planerisch geklärt werden, wo und in welcher Weise Landschaft zukünftig genutzt und wo sie naturnah erhalten werden sollte. Stadt- und Verkehrsplanung hat den Zusammenhang "Stadt - Landschaft" in der Vergangenheit zu wenig beachtet. -y-

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Deutsche Bauzeitschrift, Gütersloh 31(1983)Nr.10, S.1403-1405, Abb.

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