Fehlbelegungsabgabe, Mieterhöhung, Modernisierungszuschläge.

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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0340-7497

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ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

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Abstract

1) Die Zahlung von Modernisierungszuschlägen aufgrund einer unwirksamen Vereinbarung kann nicht zu einer Verringerung der Fehlbelegungsabgabe führen. 2) Da eine Modernisierung im öffentlich geförderten Wohnungsbau nur berücksichtigt werden darf, wenn ihr die Bewilligungsstelle zugestimmt hat, ist sowohl die Erhöhung der Miete als auch die Erhebung von Zuschlägen wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen nicht zulässig, wenn die Zustimmung der Bewilligungsstelle fehlt. Das hat zur Folge, dass Vereinbarungen über die Erhöhung der Miete oder die Erhebung von Modernisierungszuschlägen, die gleichwohl getroffen worden sind, unwirksam sind. OVG Lüneburg, Urteil vom 6.11.2002 - 8 L 2754/00. difu

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

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Nr. 8

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S. 614-616

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