Informationstechnik und Benchmarking - Neue Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Neben der Verabschiedung einer Schuldengrenze für Bund und Länder hat sich die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ("Föderalismuskommission 2") auch intensiv mit Fragen der Entbürokratisierung, Entflechtung und Effizienzsteigerung im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der Einführung von IT-Standards und -systemen befasst. In ihrer Klausursitzung am 5. 2. 2009 hat sich die Kommission in zwei Themenbereichen auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt, dies sind die Themen Informationstechnologie ("IT") und Durchführung von Leistungs- und Qualitätsvergleichen ("Benchmarking"). Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über den Regelungsinhalt der neuen Grundgesetzregelungen. Dabei richtet sich der Fokus auf die - wegen ihrer faktisch-organisationsrechtlichen Verknüpfung mit den Verwaltungskompetenzen der Länder, ihrer Kostenintensität und der Wahrnehmung beim Bürger - besonders ausgiebig diskutierte IT. Zuerst wird die Entstehungsgeschichte der Norm genauer beleuchtet, die zum Verständnis einer eher technisch geratenen Bestimmung beitragen kann. Anschließend werden - kurz - die einzelnen Normteile erläutert.
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Journal
Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 16
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S. 1014-1021