Die demokratische Legitimation der funktionalen Selbstverwaltung. Eine verfassungsrechtliche Studie anhand der Kammern, der Sozialversicherungsträger und der Bundesanstalt für Arbeit.

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SEBI: 91/3104

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Die nicht in die hierarchische Ordnung der unmittelbaren Bundes- und Landesverwaltung einbezogenen Träger öffentlicher Verwaltung, nämlich die Kammern (Handels- und Handwerkskammern sowie Kammern der freien Berufe), die Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit, unterliegen nicht der direkten Kontrolle übergeordneter Behörden ("ministerialfreier Raum"), führen jedoch trotzdem hoheitliche Aufgaben durch.Die Legitimation dieser Selbstverwaltung sowie deren Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG bilden die Schwerpunkte der Untersuchung.Aufgrund dieser Aufarbeitung und Beurteilung des verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Status quo entwickelt der Autor für die Selbstverwaltung dieser Behörden den bisher kaum benutzten Begriff der funktionalen Selbstverwaltung, um eine neue Dogmatik dieser Verwaltungsform herausbilden zu können. lil/difu

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Demokratie, Legitimation, Selbstverwaltung, Handelskammer, Handwerkskammer, Freiberufler, Sozialversicherung, Körperschaft, Arbeit, Handel, Handwerk, Sozialwesen, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht

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Berlin: Duncker und Humblot (1991), XX, 503 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Freiburg 1986)

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Demokratie, Legitimation, Selbstverwaltung, Handelskammer, Handwerkskammer, Freiberufler, Sozialversicherung, Körperschaft, Arbeit, Handel, Handwerk, Sozialwesen, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 590