Planungshoheit und Planungsmängel. Zum Spannungsverhältnis zwischen kommunaler Selbstverwaltung und staatlicher Rechtskontrolle am Beispiel des Anzeigeverfahrens im Baugesetzbuch.

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DE

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Berlin

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ZLB: 2000/2837

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Zusammenfassung

Aufgrund der Zuständigkeit der Gemeinden für kommunale Bauleitplanung können die Gemeinden eigenverantwortlich über die städtebauliche Gestaltung ihres Gemeindegebiets bestimmen. Die Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen muss dabei eingehalten werden. Zur Vermeidung von Planungsmängeln galt bis 1987 eine Sonderaufsicht durch Genehmigungsverfahren. Zwischen 1987 und 1997 trat ein Anzeigeverfahren an die Stelle eines Genehmigungsverfahrens, welches ebenfalls wie ein präventiver Kontrollvorbehalt wirkte. Durch das Bau- und Raumordnungsgesetz (BauROG) wird auf die staatliche Kontrolle von Bebauungsplänen im Grundsatz verzichtet. Die Genehmigungspflicht für Flächennutzungspläne bleibt erhalten, auf die Rechtskontrollen von Bebauungsplänen wird in der Regel verzichtet. Die Studie setzt sich mit der im Vorfeld der Novelle umstrittenen Frage nach einer Reduzierung der staatlichen Kontrolle über Bauleitpläne auseinander. Der Schwerpunkt liegt auf den Einflussmechanismen, die von der präventiven Bebauungsplankontrolle ausgegangen sind. kirs/difu

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III, 191 S.

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