Stellenwert von Plänen und Rolle der UVP für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung.
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1991
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IRB: Z 1725
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
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Zusammenfassung
Der Beitrag beschreibt die Anforderungen, die heute an Abfallentsorgungsanlagen zu stellen sind und kommentiert kurz, inwieweit in einzelnen Bundesländern diesen Forderungen entsprochen wird. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes 1989 und dem Erlaß des UVP-Gesetzes 1990 ist für Abfallentsorgungsanlagen ein dreistufiges Planungs- und Zulassungsverfahren festgelegt. Die erste Stufe bildet der Abfallentsorgungs- oder Abfallwirtschaftsplan. Die Autoren plädieren hier für eine Identität von entsorgungspflichtiger Körperschaft und der Planungsverpflichtung. Die zweite Stufe ist das Raumordnungsverfahren, die dritte Stufe das Zulassungsverfahren. Die UVP kann sowohl bei der ersten als auch der zweiten Stufe im Sinne einer abschichtenden Problembewältigung eingesetzt werden. In weiteren Abschnitten geht der Beitrag auf das Zusammenwirken von Landesbehörden und regional für die Entsorgung zuständigen Behörden ein. (wb)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
UVP-Report, Dortmund 5(1991), Nr.2, S.55-57, Lit.