Ablehnung eines Erschließungsangebots im Außenbereich. VwGO §§ 65 II, 138; BBauG §§ 21 I, 35 II, III, 36 I 3. BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 30/84 - München.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Auch die in irrtümlicher Annahme einer Innenbereichslage erteilte Genehmigung der Teilung eines Außenbereichsgrundstücks bindet nach Maßgabe des (hier vom Käufer) erklärten Zwecks der Teilung die Baugenehmigungsbehörde. Die Gemeinde darf das Erschließungsangebot für ein im § 35 II Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben auch dann ablehnen, wenn das Vorhaben i.S. des BBauG öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. (-z-)

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Schlagwörter

Erschließungsrecht, Baugenehmigung, Außenbereich, Teilungsgenehmigung, Gemeinde, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 39(1986), Nr.44, S.2775-2776, Lit.

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Erschließungsrecht, Baugenehmigung, Außenbereich, Teilungsgenehmigung, Gemeinde, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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