Privatrechtliche Aufopferung und Enteignung. Zugleich ein Beitrag zu dem Problem der Rechtsnatur der bergrechtlichen Grundabtretung.

Schulte, Hans
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1964

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 79/4218

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Bergrechtliche Grundabtretung bezeichnet die Befugnis des Bergwerkseigentümers, von einem Grundeigentümer die Überlassung von Grundstücksflächen zum Zwecke des Bergbaus zu verlangen. Dabei ist die Rechtsnatur dieser Befugnis, nach der sich auch die Entschädigung richtet, problematisch. Die Studie fragt, ob es sich hierbei um einen hoheitlichen Eingriff oder um eine privatrechtliche Einwirkungsbefugnis handelt. Sie setzt sich eingehend mit den privaten Einwirkungsrechten auseinander und grenzt sie ab gegenüber der Enteignung. Im Ergebnis kommt sie dazu, daß die bergrechtliche Grundabtretung zum Eigentum Enteignung, die Abtretung zur Benutzung dagegen ein mittelbares unselbständiges privates Einwirkungsrecht ist. hw/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Münster: (1964), XII, 193 S., Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen