Das Dreiecksverhältnis. Hinweis des Deutschen Vereins zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen (SGB II und SGB XII).

Juventa
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DE

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Weinheim

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0340-8469

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Abstract

Im Dreiecksverhältnis zwischen Beratungsstellen, Leistungsträgern und Klientinnen und Klienten bei Beratungsleistungen im SGB II und SGB XII herrschen Unsicherheiten. Sie beziehen sich auf Umfang und Bedeutung des Geheimnisschutzes, des Datenschutzes und der Mitwirkungspflichten im Prozess der Erbringung von Beratungsleistungen. Der Deutsche Verein hat daher Hinweise erarbeitet, die dazu dienen sollen, dass sich die in den Beratungsstellen tätigen Personen, die Sachbearbeitungen und Fallmanager und Fallmanagerinnen sowie die Klientinnen und Klienten darüber vergewissern, wie der Umgang mit sensiblen persönlichen Daten gestaltet werden kann. Erläutert werden die Grundsätze des Datenschutzes, die Bedeutung der Mitwirkungspflichten und ihrer Grenzen sowie die unterschiedlichen Möglichkeiten, aber auch Grenzen bei der Übermittlung personenbezogener Daten. Im dem Beitrag werden die Hinweise in Auszügen dokumentiert.

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Sozialmagazin

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Nr. 6

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S. 47-55

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