Zur Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils für das Disziplinarverfahren.

Boorberg
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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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0942-5454

ZDB-ID

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ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

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Zusammenfassung

Ein im aktiven Dienst stehender Beamter (Lehrer) war wegen sexueller Nötigung seiner minderjährigen Tochter rechtskräftig zu einer (zur Bewährung ausgesetzten) Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Nach Durchführung des Disziplinarverfahrens hat die Disziplinarkammer dem zwischenzeitlich wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getretenen Beamten unter Berufung auf die Feststellungen im Strafurteil das Ruhegehalt aberkannt. Die Berufung des Beamten blieb ohne Erfolg. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.6.2002 - D 17 S 2/01 - (bisher nicht veröffentlicht). difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 2

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Seiten

S. 39-41/Rdnr.21

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