Hoheitliche Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Handelskammern über Ländergrenzen hinweg - zugleich ein Beitrag zum Kammerkooperationsrecht.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Mit der Übertragung weiterer, insbesondere auch hoheitlicher Aufgaben auf die Industrie- und Handelskammern (IHKen) in den vergangenen Jahren rückt auch deren Kooperation zunehmend in den Fokus der Praxis. Dieser Entwicklung hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und die allgemeine Zusammenarbeit zwischen den IHKen mit dem am 18.12.2008 in Kraft getretenen § 10 IHKG auf eine neue Basis gestellt, und zwar ausdrücklich auch im Hinblick auf eine bundesländerübergreifende Zusammenarbeit. Der Beitrag beleuchtet für den Ausschnitt der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung die Kooperationsform "Aufgabenübertragung auf andere IHKen" und zeigt hier konkretisierende Ausgestaltungsmodelle auf. Ferner wird die zweite Kooperationsform - der "öffentlich-rechtliche Zusammenschluss" - im Überblick behandelt.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 21

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S. 1356-1361

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