Bauplanungsrecht - Reithalle für eine Pensionspferdehaltung im Außenbereich. §§ 35 I Nr.1, 201 BauGB. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.6.1991 - 8 S 2110/90.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
1. Eine Reithalle kann einem landwirtschaftlichen Betriebe mit Pensionspferdehaltung dienen. 2. Eine einem privilegierten Vorhaben entgegenstehende Verunstaltung des Landschaftsbildes kann nur angenommen werden, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige UMgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt. Bloß nachteillige Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können dagegen ein solches Vorhaben nicht unzulässig machen, soweit die amtlichen Leitsätze. Im vorliegenden Fall ist der Kläger Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Sägerei. Er hat 1986 zunächst ohne Baugenehmigung eine Musterhalle in den Ausmaßen 11 Meter auf 13 Meter zur Vorführung eier Pferdeführmaschine erstellt. 1988 beantragte er die Baugenehmigung für eine Reithalle mit 41 Metern auf 28 Metern Grundfläche und 9,50 Metern Firsthöhe. Der Kläger bewirtschaftet 6 Hektar eigene landwirtschaftliche Fläche und kann 4 Hektar in 10 Kilometer Entfernung zupachten. Das die Ablehnung der Baugenehmigung bestätigende Urteil des Verwaltungsgerichts wurde hinsichtlich der Reithalle aufgehoben. Die Musterhalle ist dagegen planungsrechtlich nicht zulässig. (-y-)
Description
Keywords
Reithalle, Außenbereich, Landschaftsbild, Landwirtschaftlicher Betrieb, Rechtsprechung, Privilegierung, Paragraph 35, Baugesetzbuch, VGH-Urteil, Recht, Planungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
In: Baurecht, 23(1992), Nr.2, S.204-207
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Reithalle, Außenbereich, Landschaftsbild, Landwirtschaftlicher Betrieb, Rechtsprechung, Privilegierung, Paragraph 35, Baugesetzbuch, VGH-Urteil, Recht, Planungsrecht