Probleme der Beziehungen zwischen den Muttergemeinwesen und den von ihnen errichteten rechtsfähigen Anstalten.

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SEBI: 70/753

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Abstract

Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht die Abgrenzung der Anstalt von der Körperschaft und Stiftung des öffentlichen Rechts sowie den privatrechtlichen Organisationsformen der öffentlichen Hand und außerdem das Verhältnis der Anstalt zu ihren Benutzern.Die in jüngerer Zeit ergangenen Sparkassengesetze der Länder, Rundfunkgesetze, Gesetz über die deutsche Bundesbank etc. geben Anlaß, die Beziehungen der rechtsfähigen Anstalt und deren Träger - dem Muttergemeinwesen - zu untersuchen und die dahinterstehenden verfassungsrechtlichen Fragen aufzuwerfen.Das Hessische Sparkassengesetz von 1954, das einerseits die Stellung der Sparkassen gegenüber ihren kommunalen Gewährträgern un starkem Maße erhöht, zugleich jedoch auch den Einfluß des Staates im Rahmen der Staatsaufsicht verstärkt, wirft zum Beispiel die Frage auf, inwieweit die Sparkassen noch als kommunale Anstalten anzusehen sind und inwieweit die Staatsaufsicht mit der institutionellen Garantie der Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG zu vereinbaren ist.

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Körperschaft, Eigenbetrieb, Selbstverwaltung, Recht, Landesrecht, Grundgesetz, Bankinstitut, Anstaltsverhältnis, Gemeinwesen, Staatsaufsicht

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Bamberg: Urlaub (1967) 201 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Marburg 1967)

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Körperschaft, Eigenbetrieb, Selbstverwaltung, Recht, Landesrecht, Grundgesetz, Bankinstitut, Anstaltsverhältnis, Gemeinwesen, Staatsaufsicht

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