Landesgesetzliche Preisregulierung für Wohnungsmieten, Mietendeckel für Berlin.

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DE

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Berlin

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0173-1564

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200468-9

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ZLB: R 199 ZB 7111

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RE

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Abstract

In Berlin sind von 2010 bis 2019 die Wohnungsmieten bei Neuvennietung um über 100% gestiegen, in manchen Bezirken um über 140%. Haushalte mit niedrigem Einkommen geben bis zur Hälfte davon für die Miete aus, aber auch Haushalte mit mittlerem Einkommen haben mit Mietbelastungen von über einem Drittel zu kämpfen und finden häufig bezahlbaren Wohnraum nur noch in Randlagen Berlins. In Bestandsmietverhältnissen steigen die Mieten unaufhaltsam und Modemisierungsmaßnahmen haben zu weiterer drastischer Verteuerung geführt. Einem Vorschlag des Verwaltungsjuristen Peter Weber folgend, verabschiedete das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Januar 2020 schließlich ein Gesetz zur Begrenzung der Wohnungsmieten in Berlin. Das Gesetz ist auf fünf Jahre begrenzt und friert für diesen Zeitraum die Wohnungsmieten in Bestandsmietverhältnissen grundsätzlich auf dem Stand ein, der am 18.6.2019 erreicht war. Für die Wiedervermietung und Erstvermietung von Wohnraum (außer Neubau ab 1. 1.2014) wird eine Tabellenmiete festgesetzt, die nicht überschritten werden darf. Neun Monate verzögert tritt eine Regelung in Kraft, die eine Senkung der Mieten ermögichen soll, wenn die nach dem Gesetz zulässige Miete um mehr als 20% überschritten wird. Der Beitrag erläutert die Details des Gesetzes.

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht : WM

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3

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121-134

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