Landesgesetzliche Preisregulierung für Wohnungsmieten, Mietendeckel für Berlin.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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200468-9
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ZLB: R 199 ZB 7111
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RE
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Abstract
In Berlin sind von 2010 bis 2019 die Wohnungsmieten bei Neuvennietung um über 100% gestiegen, in manchen Bezirken um über
140%. Haushalte mit niedrigem Einkommen geben bis zur
Hälfte davon für die Miete aus, aber auch Haushalte mit
mittlerem Einkommen haben mit Mietbelastungen von über
einem Drittel zu kämpfen und finden häufig bezahlbaren
Wohnraum nur noch in Randlagen Berlins. In Bestandsmietverhältnissen
steigen die Mieten unaufhaltsam und Modemisierungsmaßnahmen
haben zu weiterer drastischer Verteuerung
geführt. Einem Vorschlag des Verwaltungsjuristen Peter Weber folgend, verabschiedete das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Januar 2020 schließlich ein Gesetz
zur Begrenzung der Wohnungsmieten in Berlin. Das Gesetz
ist auf fünf Jahre begrenzt und friert für diesen Zeitraum
die Wohnungsmieten in Bestandsmietverhältnissen grundsätzlich
auf dem Stand ein, der am 18.6.2019 erreicht war. Für die Wiedervermietung und Erstvermietung von Wohnraum
(außer Neubau ab 1. 1.2014) wird eine Tabellenmiete
festgesetzt, die nicht überschritten werden darf. Neun Monate
verzögert tritt eine Regelung in Kraft, die eine Senkung
der Mieten ermögichen soll, wenn die nach dem Gesetz
zulässige Miete um mehr als 20% überschritten wird. Der Beitrag erläutert die Details des Gesetzes.
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht : WM
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3
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121-134