Der Finanzausgleich zwischen Staat und Gemeinden im Kanton Wallis.
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1966
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SEBI: 71/3190
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Zusammenfassung
Den Anlaß der Untersuchung bildete die Volksabstimmung über das Finanzgesetz von 1960, in dem erstmals ein Finanzausgleich zwischen Staat und Gemeinden vorgesehen wurde. Ziel ist, anhand der geschichtlichen Entwicklung aufzuzeigen, daß ein Finanzausgleich nicht erst mit der Einführung des neuen Finanzgesetzes praktiziert wurde; andererseits wird untersucht, inwieweit sich die Aufgaben- und Lastenverteilung und die Verteilung der Einnahmequellen mit dem Ideal des zweckmäßigen Finanzausgleichs decken. Obwohl bereits beträchtliche Fortschritte im Hinblick auf das Ideal des gerechten Ausgleichs erzielt wurden, insbesondere was die Modernisierung und Anpassung des kommunalen an das kantonale Steuersystem als Voraussetzung eines Finanzausgleichsfonds angeht, kritisiert der Autor verschiedene Einzelbestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes von 1960. So ist es für Gemeinden mit einem Ausgabenüberschuß u.U. möglich, ihr Defizit mithilfe des Ausgleichsfonds in einen ansehnlichen Gewinn zu verwandeln. bp/difu
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Zürich: Juris (1966), 102 S., Tab.; Lit.