Die Mißbrauchsaufsicht bei der Grundstücksteilung nach § 20 II BBauG.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Nach der sog. Missbrauchsklausel des § 20 II BBauG kann die Genehmigung einer Grundstückserteilung versagt werden, wenn mit der Teilung z.B. offensichtlich eine andere als die angegebene Nutzung bezweckt wird oder gar keine Nutzung angegeben wird. Die Auslegung und praktische Anwendung dieser Vorschrift bereitet erhebliche Schwierigkeiten, weil eine Koordination mit den Genehmigungstatbeständen des § 19 I BBauG nur schwer möglich erscheint. Der Autor erläutert die einzelnen Genehmigungstatbestände und zeigt praktische Lösungsmöglichkeiten auf. (rh)

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Schlagwörter

Bodenverkehrsrecht, Bundesbaugesetz, Grundstück, Grundstücksteilung, Bodenrecht

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.23, S.1310-1313, Lit.

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Bodenverkehrsrecht, Bundesbaugesetz, Grundstück, Grundstücksteilung, Bodenrecht

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