Die Vertretung der Gemeinde nach außen. Zuständigkeits- und Formmängel beim Handeln der Gemeindeorgane nach deutschem Kommunalrecht.

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SEBI: CP 136

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In der Bundesrepublik Deutschland existieren verschiedene Arten von Gemeindeverfassungen.Gemeinsam ist ihnen als wichtigstes Gemeindeorgan der von den Bürgern gewählte Gemeinderat.Da dieser Rat regelmäßig ein aus zahlreichen Einzelpersonen bestehendes Kollegialorgan ist, kann er die von ihm gefaßten Beschlüsse nicht selbst verwirklichen.Dazu bedarf es eines speziellen Ausführungsorgans; dies ist die meistens hauptamtliche Verwaltungsleitung der Gemeinde.Ihr ist die Vertretung entweder direkt aufgrund eines Gesetzes oder vom Rat erteilt.Die Arbeit befaßt sich vornehmlich mit den Rechtsfolgen fehlerhafter Zuständigkeit bei hoheitlichem und privatrechtlichem Handeln der Gemeinde.Weitere Teile sind die Rechtswirkungen der Vertretung bei Formmängeln sowie der Einwand von Treu und Glauben bei fehlerhaftem gemeindlichen Handeln. chb/difu

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Zuständigkeit, Formmangel, Ratsverfassung, Bürgermeisterverfassung, Magistratsverfassung, Vertrauensschutz, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation

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Tübingen: (1964), XX, 175 S., Lit.

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Zuständigkeit, Formmangel, Ratsverfassung, Bürgermeisterverfassung, Magistratsverfassung, Vertrauensschutz, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation

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