Landstände im Verfassungsstaat. Verfassungsgeschichte und gegenwärtige Rechtsstellung der Landschaften und Ritterschaften in Niedersachsen.

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SEBI: 76/5045

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Zusammenfassung

In Niedersachsen gibt es bis auf den heutigen Tag fortwirkende Landschaften mit eindeutig ständischem Charakter. Die Untersuchung befaßt sich mit der gegenwärtigen Rechtsstellung und Bedeutung der Landschaften des ehemaligen Königreichs Hannover. Sie erhellt zunächst die geschichtliche Entwicklung und Ausbildung der landständischen Korporationen, ihren Kampf gegen den Absolutismus der Landesfürsten, ihre Wahrung der ständischen Privilegien und ihr Eintreten für das gesamte Landesinteresse. Sodann stellt sie das Verhältnis der Landstände zum beginnenden Verfassungsstaat dar. Im Ergebnis stellt sie fest, daß die Landschaften als die überkommenen Träger landschaftlicher Selbstverwaltung in Niedersachsen den Übergang von der Stellung als Verfassungsorgan zu der als bloße Verwaltungskörperschaft noch nicht nahtlos vollzogen haben. Sie können durchaus wirkungskräftige Verwaltungseinheiten sein, müssen aber auch dann neue Wege in der Aufgabenstellung gehen.

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Landstände, Landschaft, Ritterschaft, Verfassungsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Landesgeschichte, Geschichte, Verwaltung, Recht

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Göttingen: Schwartz (1975), XXI, 436 S., Kt.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1972)

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Landstände, Landschaft, Ritterschaft, Verfassungsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Landesgeschichte, Geschichte, Verwaltung, Recht

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Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 91