Es lebe der Sport - aber was ist Sport? Eine Analyse zur Anwendbarkeit der 18. BlmSchV.
Nomos
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Begriff des Sports bzw. der Sportanlage spielt speziell für den Anwendungsbereich der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) eine wichtige Rolle: Nur Sportanlagen werden erfasst und kommen in den Genuss ihrer durch die zweite Änderungsverordnung 2017 noch erweiterten Privilegierungen. Nach einer Einordnung der 18. BImSchV in die immissionsschutzrechtliche Systematik und einer Darstellung der lärmrechtlichen Privilegierung von Sportanlagen (A.) soll der Sportbegriff einer Definition zugeführt (B.) und anhand von Beispielen auf ausgewählte Anlagen, insbesondere auf praxisrelevante Anlagen wie "Bolzplätze", angewendet (C.) werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 9
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Seiten
S. 451-457