Es lebe der Sport - aber was ist Sport? Eine Analyse zur Anwendbarkeit der 18. BlmSchV.

Nomos
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Bandtitel

Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

0943-383X

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Der Begriff des Sports bzw. der Sportanlage spielt speziell für den Anwendungsbereich der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) eine wichtige Rolle: Nur Sportanlagen werden erfasst und kommen in den Genuss ihrer durch die zweite Änderungsverordnung 2017 noch erweiterten Privilegierungen. Nach einer Einordnung der 18. BImSchV in die immissionsschutzrechtliche Systematik und einer Darstellung der lärmrechtlichen Privilegierung von Sportanlagen (A.) soll der Sportbegriff einer Definition zugeführt (B.) und anhand von Beispielen auf ausgewählte Anlagen, insbesondere auf praxisrelevante Anlagen wie "Bolzplätze", angewendet (C.) werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr. 9

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Seiten

S. 451-457

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