Mehrstaatigkeit in Deutschland. Verfassungsrechtliche Kriterien, internationale und europäische Determinanten, Rechtsvergleichung.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/2915

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DI

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Abstract

Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht wird die Mehrstaatigkeit überwiegend als unerwünscht angesehen (so das Bundesverfassungsgericht 1974) und nur in Ausnahmefällen zugelassen. Die Zulassung von Mehrstaatigkeit wurde zuletzt im Bundestag am 28.4.1994 unter Hinweis auf das Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowie auf die Unvereinbarkeit mit dem Wesen der Staatsangehörigkeit abgelehnt. Die Autorin will mit dieser Untersuchung zeigen, daß Mehrstaatigkeit in Deutschland nach dem GG weder ausdrücklich unzulässig noch mit den darin verankerten Grundsätzen unvereinbar ist. Aus der Verfassung läßt sich jedoch auch kein Gebot der Zulassung herleiten. In der Arbeit werden die Reformvorschläge nach dem Stand von 1996 erörtert. kirs/difu

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172 S.

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Schriftenreihe europäisches Verfassungsrecht; 2