Die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Verwirklichung von flächenfreihaltenden Zielen der Raumordnung und Landesplanung.

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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Im wesentlichen anknüpfend an den nordrhein-westfälischen Landesentwicklungsplan VI "Festlegung von Gebieten für flächenintensive Großvorhaben (einschließlich Standorte für die Energieversorgung), die für die Wirtschaftsstruktur von besonderer Bedeutung sind" untersucht der Aufsatz die rechtlichen Möglichkeiten der Zielverwirklichung durch Bebauungspläne auf Gemeindeebene. Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen des Instrumentariums werden systematisch entwickelt. Im Ergebnis hält der Autor eine vorsorgende, mittelfristige und vorhabenunabhängige Flächenfreihaltung für Raumordnungsziele durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für grundsätzlich möglich. In der Regel reicht ein einfacher Bebauungsplan aus. Dieser erfüllt die allgemeinen Anforderungen, die an die Bauleitplanung zu stellen sind, insbesondere diejenigen des Gebots planerischen Konfliktbewältigung. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Bauleitplanung, Bebauungsplan, Raumordnungspolitik, Landesentwicklungsplan, Standortplanung, Raumordnungsziel, Flächensicherung, Großvorhaben, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Recht, Landesplanung

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Deutsches Verwaltungsblatt (1985), Nr.13, S.703-710, Lit.

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Bauleitplanung, Bebauungsplan, Raumordnungspolitik, Landesentwicklungsplan, Standortplanung, Raumordnungsziel, Flächensicherung, Großvorhaben, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Recht, Landesplanung

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