Funktion der kommunalen Ebene in unserer Rechts- und Verfassungsordnung.
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1975
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SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
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IRB: Z 1035
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Zusammenfassung
Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung ist das Vorhandensein kommunaler Körperschaften, die räumlich als Gemeinden bezeichnet werden können, ein ausreichend großer Aufgabenbereich und eine dem Wirkungskreis angemessene Finanzausstattung. Verf. erörtert diese Bedingungen und geht insbesondere auf die Wirkung der Gebiets- und Verwaltungsreform auf die Selbstverwaltung ein.
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Der Landkreis, Köln (1975) S. 114-116