Das Polizeirecht in den neuen Bundesländern. Ein Vergleich.

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Würzburg

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ZLB: 98/4095

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Das Polizeirecht ist Landesrecht. So hatten auch die fünf neuen Bundesländer Polizeigesetze zu erlassen. Der Vergleich handelt die jeweiligen Polizeigesetze nicht einzeln ab, sondern untersucht Tatbestände und Rechtsbegriffe des Polizeirechts auf eine etwaige eigenständige Behandlung in den Ländern. Es stellt zum einen heraus, daß sich die neuen Gesetze inhaltlich an den Maßgaben des "Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder" von 1977 in dessen letzter Fassung von 1986 orientieren. Unterschiede bestehen also nicht in den Grundzügen, sondern in den Details. Die dennoch von Land zu Land bestehenden Unterschiede ergeben sich, wie sich auch aus einem Vergleich mit Regelungen in den alten Bundesländern ergibt, häufig aus der Anlehnung an die Gesetze der Partnerländer, die das jeweilige neue Bundesland beim Aufbau einer neuen Verwaltung unterstützt haben. Insofern gleicht die polizeirechtliche Situation in den neuen Bundesländern der in den alten Bundesländern. Trotz einer gewissen zunehmenden Vereinheitlichung läßt sich nicht sagen, daß die Chance zu einer weitergehenden Vereinheitlichung des Polizeirechts wirklich genutzt worden ist. lil/difu

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262, IV S.

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